Einwurf-Einschreiben verliert Beweiskraft: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das EinwurfEinschreiben der Deutschen Post keinen sicheren Nachweis mehr für den Zugang eines Schreibens bietet. Für Arbeitgeber hat das unmittelbare Folgen – insbesondere bei rechtlich sensiblen Mitteilungen wie Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Kündigungen.

Das Einwurf‑Einschreiben galt lange als verlässliche Methode, um den Zugang wichtiger Schreiben nachzuweisen. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Praxis nun klar eingeschränkt. Hintergrund ist das digitalisierte Zustellverfahren der Deutschen Post: Zusteller scannen die Sendung und bestätigen die Zustellung bereits auf ihrem Gerät, bevor der Brief tatsächlich im Briefkasten landet. Damit fehlt der entscheidende Nachweis, dass das Schreiben den Empfänger wirklich erreicht hat.

Im entschiedenen Fall verschickte ein Arbeitgeber die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) per Einwurf‑Einschreiben. Das bEM soll Beschäftigten nach längerer Krankheit helfen, wieder sicher in den Arbeitsalltag zurückzukehren und erneuten Ausfällen vorzubeugen. Der Mitarbeiter reagierte jedoch nicht – und der Arbeitgeber kündigte später. Vor Gericht scheiterte die Kündigung, weil der Arbeitgeber den Zugang des Schreibens nicht beweisen konnte.

Das BAG stellte klar: Ein Einwurf‑Einschreiben bietet gegenüber einem normalen Brief keine zusätzliche Beweissicherheit mehr, wenn keine weiteren Nachweise für den tatsächlichen Einwurf vorliegen (Az.: 2 AZR 184/25). Lesen Sie das ausführliche Urteil auf der Website des Bundesarbeitsgerichts.

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