Digital wird Standard

Ab dem 1. Januar 2026 werden Steuerbescheide vom Finanzamt in Deutschland standardmäßig elektronisch übermittelt – Papierbescheide gibt es dann nur noch auf ausdrücklichen Wunsch.

Ab 2026 stellt das Finanzamt Steuerbescheide standardmäßig digital bereit – etwa über ELSTER. Wer seine Erklärung elektronisch einreicht, erhält den Bescheid künftig nicht mehr automatisch per Post, sondern nur noch auf ausdrücklichen Wunsch.

Mit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zur Regel. Das betrifft insbesondere:

  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbescheide
  • Steuermessbescheide und Feststellungsbescheide

Wenn die Steuererklärung elektronisch eingereicht wurde – etwa über ELSTER oder durch den Steuerberater – wird der Bescheid automatisch digital bereitgestellt, z. B. im ELSTER-Postfach oder über das Steuerberaterportal.

Was gilt für Papierbescheide?

Wer weiterhin einen Papierbescheid per Post erhalten möchte, muss dies aktiv beantragen. Die bisherige Zustimmung zur digitalen Zustellung entfällt – stattdessen gilt eine sogenannte Widerspruchslösung:

  • Standard ist digital, es sei denn, man widerspricht.
  • Der Widerspruch muss formgerecht und rechtzeitig erfolgen – Details dazu werden voraussichtlich in den ELSTER-Einstellungen oder über das zuständige Finanzamt geregelt.

Was bedeutet das für Unternehmen und Kanzleien?

  • Prozesse müssen angepasst werden, insbesondere bei der Archivierung und Weiterleitung von Bescheiden.
  • Steuerberater und Unternehmen sollten sicherstellen, dass Postfächer regelmäßig geprüft und digital gesichert werden.
  • Die Änderung betrifft auch Verwaltungsakte, nicht nur Steuerbescheide – etwa Mitteilungen zu Fristen oder Prüfungen.

Erfahren Sie mehr dazu auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie auf der ELSTER-Plattform.


Foto von Campaign Creators auf Unsplash

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