Die Digitale Rentenübersicht ist ein ambitioniertes Projekt mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern einen kompakten und damit leicht verständlichen Überblick über ihr voraussichtliches Alterseinkommen zu geben – zusammengefasst über alle Formen des Alterseinkommens und die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge betreffend. Auf diese Weise sollen die Bürger dabei unterstützt werden, rechtzeitig eigenverantwortlich ihr Alterseinkommens zu sichern.
Im Februar 2021 hat die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“, kurz ZfDR, offiziell ihre Arbeit aufgenommen und bereitet seitdem mit einem starken hauptamtlichen Projektteam und externen Beratern sowie nicht zuletzt der Unterstützung durch eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Altersversorgungsexperten die sogenannte „erste Betriebsphase“ der neuen Plattform vor. Auch Vertreter der Deutschen Aktuarvereinigung und des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung machen mit.
Versorgungseinrichtungen sollten sich schnellstmöglich mit dem Thema beschäftigen Ab dem kommenden Jahreswechsel werden dann erste Vorsorgeeinrichtungen, also die Träger der Altersvorsorge, an die ZfDR angebunden. Damit können auf Anfrage interessierter Bürgerinnen und Bürger Informationen über die jeweilige Altersversorgung bereitgestellt werden. Nach und nach werden auf zunächst freiwilliger Basis weitere Vorsorgeeinrichtungen folgen, und sukzessive können Nutzende dann immer mehr Komponenten ihrer eigenen Altersversorgung auf der Plattform einsehen. Versorgungseinrichtungen, die sich bislang noch nicht mit der Digitalen Rentenübersicht beschäftigt haben, sollten dies in den kommenden Monaten unbedingt nachholen.
An die „erste Betriebsphase“, die auf zwölf Monate bis Ende 2023 angelegt ist und von einer Evaluation begleitet wird, die Ausbau- und Verbesserungspotenziale aufzeigen soll, wird sich der „Regelbetrieb“ anschließen. Dann werden viele Versorgungseinrichtungen, das gilt unter anderem für Lebensversicherer, Anbieter von Riester-Produkten sowie Pensionskassen und Pensionsfonds, aufgrund gesetzlicher Regelungen ohnehin an die Digitale Rentenübersicht angeschlossen werden müssen.
Auch andere Authentifizierungsverfahren sollen geprüft und zugelassen werden Aber auch ZfDR und Politik können ihre Hände noch nicht in den Schoß legen. So wird für Bürgerinnen und Bürger eine Nutzung der Plattform anfangs nur mittels der Authentifizierung mit dem elektronischen Personalausweis (ePA) möglich sein. Zwar wird die ePA immer stärker genutzt, aber eine dauerhafte ausschließliche Beschränkung auf diese Form der Authentifizierung würde für viele potenzielle Nutzende eine zu hohe Hürde darstellen. Daher machen sich Aba und GDV dafür stark, dass auch andere Authentifizierungsverfahren geprüft und zugelassen werden sollen. Hier sind Fortschritte im nächsten Jahr zu erwarten.
Wesentliche Vorarbeiten für die Einführung der Digitalen Rentenübersicht sind inzwischen bewältigt, auch wenn immer noch vieles zu tun ist. Mit dem Testbetrieb im Jahr 2023 und der begleitenden Evaluation liegen die nächsten Meilensteine greifbar nahe, um auch einen stabilen Regelbetrieb ab 2024 zu gewährleisten.