Für den Notfall gerüstet - Vorsorgevollmacht für Unternehmen

Niemand ist vor einer Krankheit oder einem Unfall gefeit. Aber gerade für Unternehmer ist es besonders wichtig, für den Ernstfall vorzusorgen. Neben Ihren persönlichen Belangen geht es auch um die Zukunft Ihres Unternehmens. Gibt es keine Person, die Sie vertreten und für Sie Entscheidungen treffen kann, dann ist Ihr Unternehmen zunächst führungslos.

Für Unternehmer gibt es weder kraft Ehe noch kraft Verwandtschaft ein Vertretungsrecht. In solch einem Fall bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das kann auch ein unternehmensfremder Dritter sein, der keinerlei Bezug zum Unternehmen hat, aber dennoch Entscheidungen trifft oder in Entscheidungen einbezogen werden muss. Selten entspricht diese Fremdbestimmung dem Willen des Unternehmers. Eine fehlende Vorsorge für den Ausfall des Unternehmers wirkt sich auch negativ auf das Rating bei Banken aus.

Umfang der betrieblichen Vorsorgevollmacht Trotz dieser gravierenden Folgen ist das Problembewusstsein für die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht für Unternehmen nicht sehr ausgeprägt. Dabei sieht das Gesetz vor, dass eine Betreuung dann nicht erforderlich ist, wenn die Aufgaben durch einen Bevollmächtigten ebenso gut übernommen werden können.

Somit können Sie eigens für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit einen Bevollmächtigten bestimmen und ihn mit den von Ihnen gewünschten Befugnissen ausstatten. Berücksichtigen Sie bei der Abfassung der Vollmacht die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages. In Frage kommen insbesondere folgende Regelungen:

  • Verfügung über Vermögensgegenstände, Konten, Rechte (Patente, Lizenzen u.ä.)
  • Vertragsabschlüsse, Prozessführung, Darlehensaufnahme
  • Erklärungen, Beschlussfassungen, Stimmrechtsvollmachten bei Gesellschaften unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags
  • Bürgschaften, Verpflichtungen gegenüber Tochtergesellschaften
  • Fusionen, Schließungen, Teilveräußerungen u.ä.

Ergänzende Handlungsanweisung Natürlich wollen Sie verhindern, dass der Bevollmächtigte im Krisenfall nach Gutdünken mit seiner betrieblichen Vollmacht umgeht. Dazu dient die ergänzende Handlungsanweisung. Üblicherweise wird der Bevollmächtigte darin verpflichtet, seine Anstrengungen auf den Fortbestand des Betriebes zu richten oder Maßnahmen in einer bestimmten Reihenfolge zu ergreifen. So können Sie z.B. bestimmen, dass Teilverkäufe Vorrang vor einer Liquidation oder Gesamtveräußerung haben sollen, oder wann und wie der Nachfolger übernimmt.

Die Anforderungen an die Vorsorge für den Betrieb und ihre Umsetzung sind rechtlich und faktisch komplex. Darüber hinaus ist die Vorsorgevollmacht für den privaten Bereich mit zu bedenken, weiterhin die Schnittstellen zu Verfügungen von Todes wegen. Eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert, in Grundstücksangelegenheiten verpflichtend.

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